Nutzungs- und Geheimhaltungsvereinbarung LPAI (Beta)
1 · Parteien
Lizenzgeber: Marc Weder, Marnei 22, 7212 Seewis im Prättigau, marc.weder@outlook.com (nachfolgend «Lizenzgeber»).
Testperson: die natürliche Person, die dieser Vereinbarung auf der LPAI-Zugangsseite für Testpersonen mit ihrem persönlichen Zugangscode, Namen und ihrer E-Mail-Adresse zustimmt (nachfolgend «Testperson»).
2 · Gegenstand
LPAI ist ein vom Lizenzgeber entwickeltes Regelwerk zur Unterrichtsvorbereitung mit KI-Werkzeugen. Zu LPAI gehören insbesondere das Plugin bzw. Starter-Kit, alle Skills und deren Texte, Vorlagen, Master-Dateien, Skripte, Cockpits, Beispiele, Dokumentation und alle künftigen Versionen und Aktualisierungen (nachfolgend zusammen «LPAI»). LPAI befindet sich in der Testphase (Beta).
3 · Rechte am Werk
LPAI ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk des Lizenzgebers (Bundesgesetz über das Urheberrecht, URG). Alle Rechte bleiben beim Lizenzgeber. Die Testperson erhält einzig die in Ziffer 4 umschriebene Nutzungserlaubnis.
4 · Nutzungserlaubnis
Der Lizenzgeber erlaubt der Testperson unentgeltlich, LPAI während der Testphase für die Vorbereitung ihres eigenen Unterrichts zu nutzen. Die Erlaubnis ist persönlich, nicht ausschliesslich, nicht übertragbar, nicht unterlizenzierbar und jederzeit widerruflich.
5 · Weitergabeverbot
Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers (E-Mail genügt) ist es der Testperson untersagt,
- LPAI oder Teile davon (auch einzelne Skills, Vorlagen, Skripte oder Textauszüge des Regelwerks) an Dritte weiterzugeben, zu versenden, zum Download bereitzustellen oder in gemeinsam genutzte Ordner, Plattformen, Repositories oder Marktplätze hochzuladen; als Dritte gelten auch Kolleginnen und Kollegen, Fachschaften, Schulen, Verlage und Unternehmen;
- LPAI zu veröffentlichen, zu verkaufen, zu vermieten oder anderweitig zu verwerten;
- LPAI oder seine Regeln ganz oder teilweise nachzubauen, zu übersetzen oder in ein eigenes oder fremdes Produkt zu übernehmen, das Dritten zugänglich gemacht wird;
- Urheber- und Herkunftsvermerke sowie eingebettete Signaturen zu entfernen oder zu verändern;
- den persönlichen Zugangscode oder den Download-Link an Dritte weiterzugeben.
6 · Eigene Unterlagen bleiben frei
Unterrichtsmaterial, das die Testperson mit LPAI für ihren Unterricht erstellt (z. B. Folien, Arbeitsblätter, Prüfungen, Jahrespläne), darf sie im eigenen Unterricht einsetzen und wie ihr übriges Unterrichtsmaterial mit Dritten teilen. Nicht geteilt werden dürfen dabei LPAI selbst und das Regelwerk (Ziffer 5). Für Inhalte Dritter in solchen Unterlagen (z. B. Lehrmittel-Auszüge) ist die Testperson selbst verantwortlich.
7 · Vertraulichkeit
Die Testperson behandelt LPAI, insbesondere den Inhalt der Skills, Vorlagen, Skripte und der nicht öffentlichen Dokumentation, sowie nicht öffentliche Informationen über die Weiterentwicklung und Pläne von LPAI vertraulich. Sie schützt diese mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen, mindestens aber mit angemessener Sorgfalt. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden, oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet wird. Die Vertraulichkeit gilt während der Testphase und drei Jahre über deren Ende hinaus.
8 · Rückmeldungen
Rückmeldungen, Fehlerberichte und Verbesserungsvorschläge der Testperson darf der Lizenzgeber unentgeltlich und ohne Einschränkung für die Weiterentwicklung von LPAI verwenden. Die Testperson wird dabei ohne ihre Zustimmung nicht namentlich genannt.
9 · Keine Gewährleistung, Haftung
LPAI ist eine Testversion und wird ohne Gewähr für Fehlerfreiheit, Vollständigkeit oder Eignung zur Verfügung gestellt. Mit LPAI erstellte Unterlagen sind Entwürfe; die fachliche und didaktische Verantwortung für deren Einsatz liegt bei der Testperson. Die Haftung des Lizenzgebers ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig; für Absicht und grobe Fahrlässigkeit bleibt sie bestehen (Art. 100 OR).
10 · KI-Dienste und Daten
LPAI läuft im eigenen Konto der Testperson bei einem KI-Anbieter. Die Testperson ist für die Einhaltung der Vorgaben ihrer Schule und des Datenschutzes verantwortlich, insbesondere beim Umgang mit Personendaten von Schülerinnen und Schülern.
Zum Nachweis dieser Vereinbarung speichert der Lizenzgeber bei der Zustimmung: Name, E-Mail-Adresse, Schule (freiwillig), Zugangscode-Kennung, Zeitpunkt, IP-Adresse, Browser-Kennung sowie Version und Prüfsumme dieses Textes. Die Daten werden beim Hosting-Anbieter Netlify gespeichert, nur zu diesem Zweck verwendet und nach Ablauf der Vertraulichkeitsfrist gelöscht.
11 · Dauer und Beendigung
Die Vereinbarung gilt ab Zustimmung für die Dauer der Testphase. Beide Seiten können sie jederzeit per E-Mail beenden. Bei Beendigung oder Verletzung dieser Vereinbarung erlischt die Nutzungserlaubnis; die Testperson löscht LPAI (Plugin, Skills, Vorlagen, Skripte) von ihren Geräten und Konten. Ihre eigenen Unterlagen (Ziffer 6) darf sie behalten. Ziffern 5, 7, 9 und 12 gelten nach Beendigung weiter.
12 · Verletzung
Bei einer Verletzung dieser Vereinbarung kann der Lizenzgeber Unterlassung, Beseitigung und Ersatz des entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen (insbesondere Art. 97 ff. OR und Art. 62 URG). Die Testperson informiert den Lizenzgeber unverzüglich, wenn sie von einer unerlaubten Weitergabe erfährt.
13 · Schlussbestimmungen
Die Vereinbarung kommt durch die Zustimmung auf der LPAI-Zugangsseite für Testpersonen zustande. Änderungen gelten nur, wenn der Lizenzgeber eine neue Version zur Zustimmung vorlegt; bis dahin gilt die zugestimmte Version. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest gültig. Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Wohnsitz des Lizenzgebers.
Version 1.0 vom 24.09.2026 · Zurück zum Zugang